Nach den Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes ist in den 15 oberösterreichischen Bezirken jeweils ein Sozialhilfeverband eingerichtet. Die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr haben eigene Regelungen. Der Sozialhilfeverband ist ein Gemeindeverband, die Gremien der Sozialhilfeverbände werden aus Vertretern der Gemeinden gebildet. Die Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes ist in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft integriert. Obfrau bzw. Obmann des Sozialhilfeverbandes ist die jeweilige Bezirkshauptfrau bzw. der jeweilige Bezirkshauptmann.
Entsprechend den Richtlinien des OÖ. Sozialhilfegesetzes bestehen die Schwerpunkte
vor allem in folgenden Bereichen:
- Persönliche Hilfe durch Betreuung, Unterstützung und Beratung Hilfebedürftiger durch Soziale Dienste (Mobile Altenhilfe, Hauskrankenpflege, Familienhilfe, Sozialberatung und Sozialplanung, ....)
- Hilfe in stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
- Geld- und Sachleistungen an HilfebedĂĽrftige (Bedarfs-orientierte Mindestsicherung)
- Hilfe zur Arbeit
- Hilfe bei der Erziehung (Kinder- und Jugendhilfe)
- Beiträge zur Behindertenhilfe, zum Pflegegeld, ...
Die Oö. Sozialhilfeverbände beschäftigen rund 6.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Anteil für Verwaltung liegt bei weniger als 5%. Die jährlichen Ausgaben betragen rund 970 Mio. Euro. Die oberösterreichischen Mitgliedsgemeinden leisten zu diesem Budget einen Beitrag von jährlich rund 315 Mio. Euro.
Kurzzeitpflegebörse OÖ:
www.kurzzeitpflegeboerse-ooe.at
Allgemeine Informationen zum Thema Pflege und Betreuung in Obeösterreich finden Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at
Patienten- und Pflegevertretung:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/patientenundpflegevertretung.htm
Pflegeangebote in Oberösterreich:
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